Antrag auf Entschädigung für beschränkt persönliche Dienstbarkeiten für Abwasseranlagen im Einzugsgebiet des Abwasserzweckverband Delitzsch (Gemeinden Delitzsch und Neukyhna)

Gemäß § 9 Abs. 7 des Grundbuchbereinigungsgesetzes und weiteren Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (u.a. Sachenrechts-Durchführungsverordnung-SachenR-DV) vom 20.12.1994 hat der Abwasserzweckverband Delitzsch (AZVD) beschränkt persönliche Dienstbarkeiten für öffentliche Abwasserleitungen einschließlich Zubehör, Sonder- und Nebenanlagen sowie Schutzstreifen, welche sich auf privaten Grundstücken befinden, im Grundbuch der betroffenen Grundstücke eingetragen.
Über die Eintragung dieser beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch wurden die Eigentümer der betroffenen Grundstücke vom Grundbuchamt des Amtsgerichtes Eilenburg informiert.
Gleichzeitig hat der AZVD an Grundstückseigentümer, welche Anspruch auf eine Entschädigung haben, Entschädigungsvereinbarungen versendet.
Anspruch auf Entschädigung haben diejenigen, die am 11.01.1995, als das Leitungsrecht entstanden ist, Eigentümer der benannten Grundstücke waren.
Da bisher noch kein vollständiger Rücklauf dieser Entschädigungsvereinbarungen erfolgte, fordert der AZVD nochmals diejenigen Anspruchsberechtigten auf, die ihr Recht auf Entschädigung bisher nicht geltend gemacht haben, sich mit dem

Abwasserzweckverband Delitzsch
Beerendorfer Straße 1
04509 Delitzsch
Frau Winkler
Tel. 034202 329749

in Verbindung zu setzen.
 
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